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SBS PHOTOVOLTAIK-RECHNER • ES RECHNET SICH AUCH FÜR SIE!

Neben einer kurzen Einführung in die Welt der Photovoltaik erhalten Sie auf unseren Seiten einen kostenlosen Photovoltaik-Rechner, mit dem Sie auch ohne Vorkenntnisse Ihre eigene Anlage annäherungsweise berechnen können. Ermitteln Sie gemeinsam mit uns die Flächen, Preise und die optimale Modulvariante und erfahren Sie anhand einer detaillierten Ergebnisvorschau alle notwendigen Informationen zu Kosten und Rentabilität!
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Die Fürderung der Fotovoltaik durch den Staat

Wie wird Photovoltaik gefördert?

Seit 2006 gibt es mindestens 40,60 Cent für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde im März 2000 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Es schuf die Grundlage für einen wirtschaftlichen Betrieb von Solaranlagen in Deutschland und gilt als das modernste Energiegesetz weltweit. Seit 1. Januar 2006 gelten neue Bedingungen für die Stromeinspeisung. Nach dem EEG müssen Energieversorger jede ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom über eine Laufzeit von 20 Jahren mit einem festgeschriebenen Betrag vergüten. Die Kombinationsmöglichkeit der attraktiven neuen Solarvergütung u.a. mit dem Programm zur CO2-Minderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau, das Investoren und Eigenheimbesitzern zinsgünstige Darlehen für den Bau von Photovoltaikanlagen gewährt, macht Solartechnik jetzt auch wirtschaftlich interessant. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Eckpunkte des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie die Änderungen durch das Photovoltaik-Vorschaltgesetz:


1. Welche Förderung kann ich erhalten?

Sie erhalten eine Einspeisevergütung für den von Ihnen in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom. Für Strom aus Photovoltaikanlagen, die zu mehr als 25% dem Bund oder einem Land gehören, erhalten Sie keine erhöhte Vergütung.


2. Wieviel Geld bekomme ich für meine Solaranlage?

Es werden Anlagen mit einer installierten elektrischen Leistung kleiner 5 MW gefördert. Die Mindestvergütung für Strom aus förderfähigen Anlagen beträgt 40,60 Cent/kWh. Dies gilt auch für große Freiflächenanlagen soweit sie sich im Bereich eines Bebauungsplanes befinden. Wenn die Anlagen an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, erhöht sich die Vergütung:

    • auf 51,80 Cent pro kWh bis einschließlich einer Leistung von 30 kW
    • auf 49,28 Cent/kWh ab einer Leistung von 30 kW
    • auf 48,74 Cent/kWh ab einer Leistung von 100 kW

Die Mindestvergütungen erhöhen sich um jeweils weitere 5 Cent/kWh, wenn die Anlage nicht auf dem Dach oder als Dach des Gebäudes angebracht ist und einen wesentlichen Bestandteil des Gebäudes bildet (PV Modul an der Fassade). Die Vergütung von interner Link auf ein Solarstrom erfolgt über 20 Jahre. Seit Januar 2005 sinkt die Vergütung für Neuanlagen um 5 % pro Jahr; bei Anlagen, die nicht an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, liegt die Degression seit Januar 2005 bei 6,5 % pro Jahr. Für Photovoltaik-Anlagen, die seit dem 1. Januar 2004 in Betrieb genommen wurden, erhalten die Betreiber 45,7 Cent pro Kilowattstunde als Grundvergütung. Dies gilt auch für große Freiflächenanlagen im Bereich eines Bebauungsplans. Diese Grundvergütung für Neuanlagen wird jährlich um 5% gesenkt, da von einer Kostensenkung bei Photovoltaikanlagen in dieser Größe ausgegangen wird.


3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Die Anlagen müssen netzgekoppelt betrieben werden. Die Anlagengröße darf 5 Megawatt nicht überschreiten. Es werden Alt- sowie Neuanlagen gefördert. Die Aufnahme- und Zahlungsverpflichtung trifft den Netzbetreiber, in der Regel also Ihr Energieversorgungsunternehmen. Der Netzbetreiber muss den gesamten angebotenen interner Link auf ein GlossareintragSolarstrom abnehmen und vergüten.


4. Wie beantragt man die Fördermittel?

Die erhöhte Einspeisevergütung zahlt Ihr netzbetreibender Energieversorger, bei dem Sie auch den Netzanschluss-Antrag stellen.


5. Mit welchen anderen Förderprogrammen kann die Einspeisevergütung kombiniert werden?[

Die Solarstromvergütung kann mit allen anderen Förderprogrammen kombiniert werden, sofern diese keine Einschränkungen vorsehen.


 
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